Die Westfalica schreibt zur Zeit alle Kunden an, die keinen Grundversorgungsvertrag haben und somit Sonderkunden sind. Die Kunden werden aufgefordert, einen “Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas durch die Westfalica GmbH” zu unterschreiben. Dem Schreiben beigefügt sind auch geänderte Allg. Geschäftsbedingungen.
Unser Rechtsanwalt Stefan Ott vertritt dazu folgende Meinung:
Mit dem angebotenen Vertragsschluss schafft die Westfalica Rechtssicherheit für die Zukunft. Es steht dann unstreitig fest, dass es sich um ein Sondervertragsverhältnis handelt und der Arbeitspreis von z.B. 5,18 Cent pro Kilowattstunde brutto im Tarif „Best“ verbindlich vereinbart wurde. Wer diesen Vertrag annimmt, kann sich zukünftig bei einer Preiserhöhung nicht mehr auf § 315 BGB berufen. Er hat lediglich die Möglichkeit, bei Änderung des Sonderpreises das Vertragsverhältnis zu beenden.
Wer das Vertragsangebot nicht annimmt, wird vermutlich zukünftig von der Westfalica als Tarifkunde behandelt (ggf. kündigt die Westfalica aber auch die Vertragsverhältnisse). Damit bleibt grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, bei Preisänderungen Widerspruch nach § 315 BGB zu erheben. Wer also bereits Widerspruch erhoben hat und nur den bisher akzeptierten Gaspreise weiterzahlen möchte, kann das Vertragsangebot nicht annehmen. Allerdings kann man sich als Tarifkunde nicht auf ungültige Vertragsbedingungen für Sonderkunden berufen. In der Zukunft hat man mit den Kürzungen dann nur noch Erfolg, wenn die Kalkulation der Westfalica wirklich unbillig gewesen ist.
Welche Vorgehensweise für den Kunden die bessere ist, wird die Zukunft zeigen. Bevor der Arbeitspreis von 5,18 Cent pro Kilowattstunde akzeptiert wird, sollte natürlich geschaut werden, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich ist.
Zur diesjährigen JHV in der “Druckerei”, Bad Oeynhausen, konnte Versammlungsleiter Gerhard Jagusch über 50 Mitglieder des Vereins und Besucher begrüßen. Herr Jagusch bedankte sich bei den bisherigen Vorstandsmitgliedern Herrn Thomas Diekmann und Herrn Friedhelm Bartelheimer, die beide aus persönlichen Gründen ihre Ämter in Zukunft nicht mehr wahrnehmen können, für die tatkräftige Mitarbeit in den vergangenen Jahren.
Im Jahresbericht erläuterte Herr Wilfried Lenger die allgemeine Lage. Der Verein hat im Moment über 200 Mitglieder, die zum größten Teil auch ihre Zahlungen an den Gasversorger kürzen. Herr Lenger erläuterte an einigen Beispielen die aufwändige ehrenamtliche Vorstandsarbeit bei der Betreuung unserer Vereinsmitglieder. Diese Aktivitäten dringen natürlich kaum nach außen, so dass bei einigen Mitgliedern der Eindruck entstanden war, dass der Verein sich zu passiv verhält. Ein weiterer Grund der augenblicklichen Ruhe liegt auch in der Tatsache, dass viele Gerichtsverfahren noch nicht entschieden sind und von Seiten der Versorgungsunternehmen kaum Klagen erhoben werden. Daher kann auch auf unserer Internetseite (wie bei anderen Bürgerinitiativen und Vereinen in diesem Bereich) nicht viel Neues berichtet werden. Es zeigt sich daran aber auch die Unsicherheit der Versorger. Weiterhin ist Geduld und Ausdauer gefragt.
Nach dem Kassenbericht von Frau Christa Wortmann stellten die Kassenprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung fest und dem Vorstand wurde Entlastung erteilt.
Die Vorstandwahlen führten zu folgenden Ergebnissen:
Erster Vorsitzender: Gerhard Jagusch
Zweiter Vorsitzender und damit Stellvertreter: Wilfried Lenger
Kassenführung: Christa Wortmann
Schriftführer: Winfried Brust und Winfried Pentinghaus
Beisitzer: Klaus-Peter Peitzmeier und Kurt Varlemann.
Rechtsanwalt Stefan Ott berichtete dann über den Stand der Klagen zweier Vereinsmitglieder gegen den örtlichen Versorger. Im November 2010 wird eine weitere Verhandlung vor dem Kartellsenat des Landgerichts Dortmund stattfinden. Der Versorger wurde vom Gericht aufgefordert, vorher noch weitergehende Ausführungen zur Billigkeit der strittigen Preiserhöhungen einzureichen. Der Ausgang dieser Verfahren ist fraglich, wird von Herrn Ott aber vorsichtig optimistisch beurteilt.
In der nachfolgenden Diskussionsrunde beantwortete Herr Ott die Fragen der Anwesenden zu den Themenbereichen Verjährung, Einrede der Verjährung, Widerspruch und Unterschiede zwischen Sonder- und Normalkunde.
Wie schon in den Vorjahren hat die Westfalica GmbH - passend zu
Weihnachten - eine Mahnung über alle rückständigen Beträge aus der Jahresabrechnung 2009 und der ersten Abschlagsrate 12/2009 versandt.
Alle Betroffenen, die Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2009 und die Festsetzung der neuen Abschlagszahlungen eingelegt haben, sollten dieses Schreiben zu Ihren Unterlagen nehmen und ansonsten ignorieren. Erst wenn ein Mahnbescheid oder eine Klage vom Gericht kommt, ist es erforderlich, zu reagieren.
Rechtsanwalt Stefan Ott und der Vereinsvorstand empfehlen weiterhin, Widerspruch gegen Preiserhöhungen und gegen die Jahresrechnungen einzulegen und Abschlagszahlungen zu kürzen.
Eine Möglichkeit sich gegen Mahnschreiben gerichtlich zu wehren sieht Rechtsanwalt Stefan Ott erst, wenn mit der Mahnung auch eine Sperre des Gasanschlusses angedroht wird.
Am 01. Oktober 2009 haben einige Mitglieder des Vereins “Gaspreis runter Westfalen” an der Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund teilgenommen. Eine Entscheidung über zwei Klagen von Vereinsmitgliedern ist nicht gefallen. Folgende Mitteilung gab unser Rechtsanwalt Stefan Ott an die Presse:
“Der Kartellsenat des Landgerichts Dortmund hat sich heute mit der Frage befasst, ob die Erhöhungen der Gaspreise des Gasversorgers Westfalica seit 2004 rechtmäßig gewesen sind. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht gegeben.
Den streitenden Parteien wurde auferlegt, bis zum 30.11.09 ihre Rechtsansichten zu der heute erörterten Frage darzulegen, ob es sich bei den klagenden Verbrauchern um Tarif- oder Sonderkunden handelt. Danach will das Gericht entscheiden, ob es eine Beweisaufnahme für erforderlich hält.
Kommt das Gericht zu dem Zwischenergebnis, dass es sich um Sonderkunden handelt, wird es die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen prüfen, weil ohne eine wirksame Preisanpassungsklausel die Westfalica gegenüber Sonderkunden die Preise nicht hätte anheben dürfen. Für diese rechtliche Prüfung ist keine Beweisaufnahme erforderlich.
Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um Tarifkunden handelt, bei denen sich das Preisanpassungsrecht aus dem Gesetz ergibt, wird es prüfen, ob die Preiserhöhungen nach billigem Ermessen erfolgten. Die Vorsitzende Richterin, Frau Bons-Künsebeck, machte unmissverständlich deutlich, dass die bisher von der Westfalica vorgelegten Wirtschaftstestate kein ausreichender Sachvortrag seien.
Für das Gericht und die Verbraucher sei das präsentierte Zahlenwerk nicht nachvollziehbar. Sollte die Westfalica ihren Vortrag nicht nachbessern, sei der Klage der Verbraucher stattzugeben.”
Wenn es nach Rechtsanwalt Stefan Ott aus Bad Oeynhausen geht, kann es bereits am 01. 10. 2009 in den Musterprozessen um die Rechtmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2005 vor dem Landgericht Dortmund zu einer Entscheidung kommen. Nach der von Rechtsanwalt Stefan Ott vertretenen Auffassung müsse das Gasversorgungsunternehmen Westfalica die aufgrund der Preiserhöhungen geleisteten Zahlungen erstatten, weil es sich bei den Gaskunden in den Tarifen Midi und Maxi um Sonderkunden handele. Preiserhöhungen gegenüber Sonderkunden könnten nur aufgrund einer wirksamen Preisanpassungsklausel durchgesetzt werden. Eine solche Klausel fehle aber in den allgemeinen Versorgungsbedingungen der Westfalica GmbH. Ob die Preiserhöhungen nach billigem Ermessen erfolgt sind, müsse deswegen vom Gericht gar nicht mehr geprüft werden.
Die von der Westfalica beauftragte Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die derzeit mit rund 580 Anwälten an sechs Standorten die größte Kanzlei in Deutschland ist, argumentiert dagegen, dass die klagenden Gaskunden keine Sonderkunden seien. Preiserhöhungen im Einkauf dürften an Tarifkunden auch ohne Preisanpassungsklausel weitergegeben werden. Zu prüfen sei lediglich, ob bei den Preiserhöhungen nach billigem Ermessen gehandelt worden sei. Als Beweis für die Tatsache, dass an die klagenden Kunden noch nicht einmal die Preiserhöhungen im Einkauf weitergegeben worden seien, verweist die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer auf ein außergerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten der Firma Infoplan.
Der Beweiswert dieses Sachverständigengutachtens wird von Rechtsanwalt Stefan Ott in Frage gestellt. Der Verein Gaspreis runter Westfalen e.V., der die Kläger unterstützt und Dank über 200 zahlender Mitglieder über volle Kassen verfügt, hat das Gutachten durch den Diplom-Ingenieur Gunnar Harms prüfen lassen. Der Energieexperte, der jüngst im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion vorgerechnet hat, dass die großen Energieversorger die Vorteile aus dem fallenden Ölpreis nicht an die Verbraucher im vollen Umfang weitergegeben haben, bewertet das von der Westfalica vorgelegte Gutachten äußerst kritisch:. „Anhand der vorgelegten Zahlen für die Bezugskostensteigerungen, an deren Richtigkeit erhebliche Zweifel bestehen, sei davon auszugehen, dass die Westfalica die Preise erheblich stärker erhöht hat, als dies durch die Kostensteigerung gerechtfertigt wäre”.
Wenn es im Oktober 2009 kein Urteil gibt, ist damit zu rechnen, dass das Gericht einen eigenen Sachverständigen beauftragen wird. Auch wenn dies passieren sollte, gibt sich Rechtsanwalt Stefan Ott optimistisch: „Die Kläger sind rechtsschutzversichert und die Unterstützung durch den Verein ist Gold wert. Wir kämpfen auf Augenhöhe und mit sehr guten Karten“.
Ende März 2009 hat die Westfalica GmbH an alle Kunden Angebote zum Abschluss eines Fix-Vertrags versandt. Dabei wird für eine Laufzeit von 18 Monaten der derzeitige Preis garantiert. Der Vertragsabschluss ist bis zum 30. April 2009 möglich.
Obwohl diese Problematik in den Jahreshauptversammlungen sowie in diversen Info-Briefen ausführlich behandelt wurde, weisen wir nochmals darauf hin, dass nach Abschluss eines solchen Vertrags ein Widerspruch oder eine Gaspreiskürzung nicht mehr möglich ist.
Außerdem hat die Westfalica GmbH laut Artikel in der “Neue Westfälische” vom 18. Februar 2009 eine weitere Gaspreissenkung zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2009 angekündigt. Da wir fest davon ausgehen, dass die Westfalica GmbH dieses in der Presse veröffentlichte Versprechen auch einhält, würde der neue Fixpreiskunde bewusst auf diese Preissenkung verzichten.
Bei weiteren Erkenntnissen oder Neuigkeiten werden wir uns wieder melden.
Zur Jahreshauptversammlung des Vereins Gaspreis – Runter – Westfalen begrüßte der zweite Vorsitzende Friedhelm Bartelheimer ca. 80 Mitglieder und einige am Gaspreisthema interessierte Bürger. Der aus einer Bürgerinitiative hervorgegangene Verein hat inzwischen 220 Mitglieder.
Bartelheimer eröffnete die Versammlung und teilte zunächst mit, dass der erste Vorsitzende Thomas Dieckmann sein Amt leider nicht mehr ausüben kann, da er verzogen ist. Den ganzen Beitrag lesen »
Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung wurden am 15.12.2008 an alle Vereinsmitglieder versandt. Die Versammlung findet am 15.01.2009 um 19:30 Uhr im Begegnungszentrum Druckerei, Kaiserstr. 14, 32545 Bad Oeynhausen statt. Wir würden uns über zahlreiche Besucher freuen.
Auf Einladung der Westfalica GmbH findet, wahrscheinlich noch vor diesem Termin, ein Treffen zwischen Vorstandsmitgliedern des Vereins und Vertretern des Gasversorgers statt. Neben vielen anderen Themen wird auf der Jahreshauptversammlung auch über dieses Treffen berichtet.