Sondervertrag mit dem Gasversorger?
Dienstag, den 20. Juli 2010Die Westfalica schreibt zur Zeit alle Kunden an, die keinen Grundversorgungsvertrag haben und somit Sonderkunden sind. Die Kunden werden aufgefordert, einen “Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas durch die Westfalica GmbH” zu unterschreiben. Dem Schreiben beigefügt sind auch geänderte Allg. Geschäftsbedingungen.
Unser Rechtsanwalt Stefan Ott vertritt dazu folgende Meinung:
Mit dem angebotenen Vertragsschluss schafft die Westfalica Rechtssicherheit […]