Erste Gerichtsverhandlung steht an

Wenn es nach Rechtsanwalt Stefan Ott aus Bad Oeynhausen geht, kann es bereits am 01. 10. 2009 in den Musterprozessen um die Rechtmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2005 vor dem Landgericht Dortmund zu einer Entscheidung kommen. Nach der von Rechtsanwalt Stefan Ott vertretenen Auffassung müsse das Gasversorgungsunternehmen Westfalica die aufgrund der Preiserhöhungen geleisteten Zahlungen erstatten, weil es sich bei den Gaskunden in den Tarifen Midi und Maxi um Sonderkunden handele. Preiserhöhungen gegenüber Sonderkunden könnten nur aufgrund einer wirksamen Preisanpassungsklausel durchgesetzt werden. Eine solche Klausel fehle aber in den allgemeinen Versorgungsbedingungen der Westfalica GmbH. Ob die Preiserhöhungen nach billigem Ermessen erfolgt sind, müsse deswegen vom Gericht  gar nicht mehr geprüft werden.

Die von der Westfalica beauftragte Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die derzeit mit rund 580 Anwälten an sechs Standorten die größte Kanzlei in Deutschland ist, argumentiert dagegen, dass die klagenden Gaskunden keine Sonderkunden seien. Preiserhöhungen im Einkauf dürften an Tarifkunden auch ohne Preisanpassungsklausel weitergegeben werden. Zu prüfen sei lediglich, ob bei den Preiserhöhungen nach billigem Ermessen gehandelt worden sei. Als Beweis für die Tatsache, dass an die  klagenden Kunden noch nicht einmal die Preiserhöhungen im Einkauf weitergegeben worden seien, verweist die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer auf ein außergerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten der Firma Infoplan.

Der Beweiswert dieses Sachverständigengutachtens wird von Rechtsanwalt Stefan Ott in Frage gestellt. Der Verein Gaspreis runter Westfalen e.V., der die Kläger unterstützt und Dank über 200 zahlender Mitglieder über volle Kassen verfügt, hat das Gutachten durch den Diplom-Ingenieur Gunnar Harms prüfen lassen. Der Energieexperte, der jüngst im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion vorgerechnet hat, dass die großen Energieversorger die Vorteile aus dem fallenden Ölpreis nicht an die Verbraucher im vollen Umfang weitergegeben haben, bewertet das von der Westfalica vorgelegte Gutachten äußerst kritisch:. „Anhand der vorgelegten Zahlen für die Bezugskostensteigerungen, an deren Richtigkeit erhebliche Zweifel bestehen, sei davon auszugehen, dass die Westfalica die Preise erheblich stärker erhöht hat, als dies durch die Kostensteigerung gerechtfertigt wäre”.

Wenn es im Oktober 2009 kein Urteil gibt, ist damit zu rechnen, dass das Gericht einen eigenen Sachverständigen beauftragen wird. Auch wenn dies passieren sollte, gibt sich Rechtsanwalt Stefan Ott optimistisch: „Die Kläger sind rechtsschutzversichert und die Unterstützung durch den Verein  ist Gold wert. Wir kämpfen auf Augenhöhe und mit sehr guten Karten“.

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