Gericht vertagt Entscheidung

Am 01. Oktober 2009 haben einige Mitglieder des Vereins “Gaspreis runter Westfalen” an der Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund teilgenommen. Eine Entscheidung über zwei Klagen von Vereinsmitgliedern ist nicht gefallen. Folgende Mitteilung gab unser Rechtsanwalt Stefan Ott an die Presse:

“Der Kartellsenat des Landgerichts Dortmund hat sich heute mit der Frage befasst, ob die Erhöhungen der Gaspreise des Gasversorgers Westfalica seit 2004 rechtmäßig gewesen sind. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht gegeben.

Den streitenden Parteien wurde auferlegt, bis zum 30.11.09 ihre Rechtsansichten zu der heute erörterten Frage darzulegen, ob es sich bei den klagenden Verbrauchern um Tarif- oder Sonderkunden handelt. Danach will das Gericht entscheiden, ob es eine Beweisaufnahme für erforderlich hält.

Kommt das Gericht zu dem Zwischenergebnis, dass es sich um Sonderkunden handelt, wird es die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen prüfen, weil ohne eine wirksame Preisanpassungsklausel die Westfalica gegenüber Sonderkunden die Preise nicht hätte anheben dürfen. Für diese rechtliche Prüfung ist keine Beweisaufnahme erforderlich.

Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um Tarifkunden handelt, bei denen sich das Preisanpassungsrecht aus dem Gesetz ergibt, wird es prüfen, ob die Preiserhöhungen nach billigem Ermessen erfolgten. Die Vorsitzende Richterin, Frau Bons-Künsebeck, machte unmissverständlich deutlich, dass die bisher von der Westfalica vorgelegten Wirtschaftstestate kein ausreichender Sachvortrag seien.

Für das Gericht und die Verbraucher sei das präsentierte Zahlenwerk nicht nachvollziehbar. Sollte die Westfalica ihren Vortrag nicht nachbessern, sei der Klage der Verbraucher stattzugeben.”

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