Preiserhöhung Westfalica zum 01. Januar 2010

Die Ankündigung der Preiserhöhung wird zurzeit an alle Kunden der Westfalica GmbH verschickt.

Der Verein und sein Rechtsbeistand Stefan Ott empfehlen, Widerspruch einzulegen.

Unser Vorschlag zum Widerspruch steht zum Download bereit unter “Widerspruch bei Preiserhöhung und nach § 315 BGB”.
(auch zu finden in der rechten Spalte als Punkt unter der Überschrift “Seiten”)

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