Mahnungen als Weihnachtsüberraschung

Wie schon in den Vorjahren hat die Westfalica GmbH - passend zu
Weihnachten - eine Mahnung über alle rückständigen Beträge aus der Jahresabrechnung 2009 und der ersten Abschlagsrate 12/2009 versandt.

Alle Betroffenen, die Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2009 und die Festsetzung der neuen Abschlagszahlungen eingelegt haben, sollten dieses Schreiben zu Ihren Unterlagen nehmen und ansonsten ignorieren. Erst wenn ein Mahnbescheid oder eine Klage vom Gericht kommt, ist es erforderlich, zu reagieren.

Rechtsanwalt Stefan Ott und der Vereinsvorstand empfehlen weiterhin, Widerspruch gegen Preiserhöhungen und gegen die Jahresrechnungen einzulegen und Abschlagszahlungen zu kürzen.

Eine Möglichkeit sich gegen Mahnschreiben gerichtlich zu wehren  sieht Rechtsanwalt Stefan Ott erst, wenn mit der Mahnung auch eine Sperre des Gasanschlusses angedroht wird.

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