Thema: Zahlungsaussetzungen bei selbst errechnetem Guthaben

Einige Mitglieder haben bei der Überarbeitung der Jahresabrechnung des Versorgers eine derart hohe Überzahlung festgestellt, dass sie für einige Monate mit der Zahlung ausgesetzt haben, um das Guthaben entsprechend zu verrechnen.

Wir nehmen zu diesem Thema wie folgt Stellung:

Nach eingehender Überprüfung der Rechtslage und Gesprächen mit dem Bund der Energieversorger, der Verbraucherberatung und natürlich mit unserem Rechtsanwalt Stefan Ott sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es besser ist, die betroffenen Zahlungspläne derart zu überarbeiten, dass ab dem 01.02.2008 wieder gezahlt wird.

Die Zahlungspläne müssen insoweit geändert und der Westfalica mitgeteilt werden, dass die nunmehr früher geleistete Zahlung entsprechend bei den anderen Raten wieder abgezogen wird. Der jeweilige Kunde zahlt also nicht mehr, sondern nur anders verteilt! Um in Zukunft auf der sicheren Seite zu sein, sollte man jeden Monat zumindest eine kleine Abschlagssumme zahlen.

Für die Monate, für die bisher keine Zahlungen geleistet wurden, sollte nicht nachbezahlt werden! Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unsere Berater!

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