Jahreshauptversammlung des Vereins Gaspreis – Runter – Westfalen

1. Januar 2009

Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung wurden am 15.12.2008 an alle Vereinsmitglieder versandt. Die Versammlung findet am 15.01.2009 um 19:30 Uhr im Begegnungszentrum Druckerei, Kaiserstr. 14, 32545 Bad Oeynhausen statt. Wir würden uns über zahlreiche Besucher freuen.

Auf Einladung der Westfalica GmbH findet, wahrscheinlich noch vor diesem Termin, ein Treffen zwischen Vorstandsmitgliedern des Vereins und Vertretern des Gasversorgers statt. Neben vielen anderen Themen wird auf der Jahreshauptversammlung auch über dieses Treffen berichtet.

Energieversorgung gehört in kommunale Hand!

5. Dezember 2008

Der Vorstand des Vereins Gaspreis Runter Westfalen ist enttäuscht über die Haltung der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen zu ihrem Antrag, dass auch die Stadtwerke zukünftig Strom und Gas verkaufen und sich im Bereich der Erschließung und Vermarktung regenerativer Energien betätigen sollen.
Der Verwaltungsrat der Stadtwerke „denke zur Zeit nicht an eine Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung“ heißt es lapidar in der Druckvorlage zur Finanzausschusssitzung am 11.12.08.

Christa Wortmann, Vorstandsmitglied vom Verein, kann es nicht” fassen:“ Wenn wir hier engagierte Stadtwerke hätten, könnte es sich die Westfalica GmbH nicht erlauben trotz sinkendem Ölpreis erst kurz vor Ende der Heizperiode im
März 2009 die Preise zu senken.“ Das sieht auch ihr Vorstandskollege Friedhelm Bartelheimer so: „In Lübbecke, Porta Westfalica,  Vlotho, ringsherum werden jetzt die Preise gesenkt, nur bei uns nicht. Wieso will die Politik den Bürgern nicht beistehen?“

Der Vereinsvorstand geht davon aus, dass sich diese Frage viele Bürger stellen. Er hofft, dass möglichst viele Mitglieder und interessierte Bürger am Donnerstag, den 11.12.08 um 18:00 Uhr an der Sitzung des Finanzausschusses als Zuhörer im Rathaus I teilnehmen werden, um  sich die Antwort von den Politikern direkt zu holen.

Pressemitteilung vom Bund der Energie-verbraucher

4. Dezember 2008

Untersuchung: Rohmargen Gas mit 256 Prozent Unterschied

(4. Dezember 2008) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit einer heute veröffentlichten Untersuchung belegt, dass die Gasversorger teilweise dramatisch überteuert einkaufen oder völlig überzogene Gewinne abschöpfen. Die Rohmargen unterscheiden sich um bis zu 256 Prozent. Die Zahlen belegen den Preismissbrauch durch zahlreiche Gasversorger.
Die Kartellverfahren gegen die Gasversorger bestätigen diesen Missstand. Sie sind aber angesichts der dramatischen Unterschiede nicht ausreichend.
Die betroffenen Verbraucher können sich auf zivilrechtlichem Weg gegen überhöhte Gaspreise wehren. Das aktuelle Gaspreisurteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.11.2008, Az VIII ZR 138/07) führt dazu erfreulicherweise sinngemäß aus: Wenn ein Gasversorger leichtfertig überteuert einkauft, dann verletzt er damit Pflichten gegenüber dem Verbraucher. Der sich daraus ergebende Preis kann dadurch unbillig sein und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet.
Die Untersuchungsergebnisse hat der Verein für bundesweit alle Gasversorgungsunternehmen im Internet bereit gestellt.
Die Untersuchung vergleicht die Gaspreise für Haushaltskunden für eine jährliche Gasabnahme von 18.000 Kilowattstunden.

In Leipzig zahlt man für diese Gasmenge 1.807 Euro, in Quickborn dagegen nur 1034 Euro (Stand: September 2008).
Da der Gastransport von der Siedlungsstruktur, der Nähe zu einer Gasleitung und geografischen Gegebenheiten abhängt und dadurch unterschiedlich teuer ist, wurden die Gaspreise um die Netzentgelte und die Steuern und Abgaben bereinigt. Dadurch erhält man die Rohmargen. Das ist der Betrag, der für den Gaseinkauf, den Gasvertrieb und den Gewinn zu zahlen ist.
Die Rohmargen beim Gasverkauf an Haushaltskunden sind extrem unterschiedlich. Sie klaffen um 256 Prozent auseinander. Sie liegen zwischen 2,51 Cent je Kilowattstunde in Beiersbronn und 6,42 Cent je Kilowattstunde in Apolda.

Die dramatische Gaspreisunterschiede am Markt beweisen, dass viele Gasversorger zu teuer einkaufen und zu üppige Gewinne einfahren.

Dies gilt auch für die Westfalica, die, entgegen eigenen Mitteilungen, einen recht hohen Preis verlangt!

Pressemitteilung des Bundes der Energie-verbraucher zu den aktuellen Mahnschreiben der Versorger

4. Dezember 2008

Neue Welle rechtlichen Unsinns soll Verbraucher einschüchtern

(3. Dezember 2008) Mit einer geballten Flut von Briefen, Gutachten und Drohungen versuchen derzeit zahlreiche Versorgungsunternehmen die Protestkunden einzuschüchtern und zum Verzicht auf ihre Rechte zu bewegen. Dabei beruft man sich auf angeblich neueste Urteile, die grotesk verdreht und falsch dargestellt werden. Meist wird dann sehr massiv mit einer Klage gedroht, die man nur durch sofortige Zahlung verhindern könne. Die Versorgungswirtschaft schaltet nunmehr Anwaltskanzleien für derartige Drohungen ein und legt bezahlte Bescheinigung vor. Der Umgangston wird von den Versorgern deutlich verschärft.
Viele Verbraucher verweigern schon seit vielen Monaten oder sogar Jahren die Zahlung der überhöhten Preise. Sie sind Mahnungen und Drohungen bereits gewöhnt.
Die Protestkunden warten darauf, vom Versorger gerichtlich nachvollziehbar bewiesen zu bekommen, dass die Preise überhaupt erhöht werden durften. Sofern dies der Fall ist, muss der Versorger den Beweis für die Angemessenheit seiner Preiserhöhungen antreten.
Bleibt der Versorger diese Beweise schuldig, dann rät der Bund der Energieverbraucher e.V. und viele Verbraucherzentralen dazu, an der Kürzung der Gas- und Strompreise festzuhalten und den Versorger davon in Kenntnis zu setzen.
Statt nun vor Gericht zu klagen versuchen es die Versorger mit Drohungen, Einschüchterungen und Falschinformationen.
Dabei ist die Rechtslage für Verbraucher in Bezug auf den Zahlungsprotest so günstig, wie schon lange Zeit nicht mehr. Daran ändern auch die gezielte Fehlinformationen der Versorgungsunternehmen und von schlecht informierten Medien nichts.
Die aktuelle Rückzahlungswelle aufgrund kartellrechtlicher Mißbrauchsverfahren zeigt, dass die Gaspreise vieler Versorger unrechtmäßig überhöht sind.
Die meisten Verbraucher brauchen gerichtliche Verfahren weniger als früher zu fürchten. Natürlich ist mit einer Klage des Versorgers stets ein Risiko verbunden. Dies zeigt sich in folgendem:
Manche Gerichte machen sich gar nicht die Mühe einer Beweisaufnahme und vertrauen blind dem Bekunden des Versorgers. Vor solchen Gerichten unterliegen die Verbraucher regelmäßig und haben wegen geringer Streitwerte auch keine Chance für eine Berufung.
In vielen Verfahren zeigt sich, dass die Preise unbillig überhöht waren oder die Versorger die verlangten Beweise nicht erbringen können oder wollen. Dann ziehen die Versorger die Klage meist zurück.
Eine Liste aktueller Urteile findet man im Internet unter www.energieverbraucher.de
Die meisten Gaskunden sind Sondervertragskunden. Hier fehlt es in aller Regel an einer Berechtigung zur Preiserhöhung. Das hat der BGH mit Urteil vom 29. April 2008 festgestellt und die Preiserhöhungen der ENSO für unwirksam erklärt.
Für Tarifkunden, das sind zum Beispiel die meisten Stromkunden (Ausnahme: Nachtstrom, Wärmepumpenstrom) muss der Versorger vor Gericht den Billigkeitsnachweis führen. In welcher Weise das gelingt, hängt sehr stark vom einzelnen Gericht ab.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. rät den protestierenden Verbrauchern zu folgendem:
•    Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
•    Schenken Sie den rechtlichen Ausführungen des Versorgers und auch den eingeschalteten Anwaltskanzleien keinen Glauben. Was in den Schreiben der Versorger und Ihrer Anwälte steht, ist meist schlichtweg falsch!
•    Lassen Sie sich keinesfalls in eine juristische Diskussion ein, selbst wenn Sie sich mit der Materie beschäftigt haben.
•    Bringen Sie in einem kurzen Schreiben zum Ausdruck, dass Sie an Ihrer bisherigen Auffassung festhalten. Begründen Sie dies bitte nicht.
•    Auch bei Preissenkungen sollten Sie schriftlich widersprechen und zum Ausdruck bringen, dass Sie die Preissenkung für unzureichend halten und an Ihrem bisherigen Vorgehen festhalten.
•    Geben Sie nicht auf!
•    Suchen Sie Unterstützung bei einer örtlichen Protestgruppe oder beim Bund der Energieverbraucher oder einer Verbraucherzentrale

4. Dezember 2008

Neue Dateien zum Download!

13. November 2008

Nachdem die Jahresabrechnungen versandt wurden, bieten wir wieder eine Excel-Berechnungshilfe und ein Musterformular für den Widerspruch im Downloadbereich an. Bei Problemen und Rückfragen stehen die Vorstandsmitglieder unter den bekannten Rufnummern für eine Beratung zur Verfügung.

Erste Gasversorger kündigen Preissenkungen an!

3. November 2008

Tatsächlich haben bereits 5 Versorger aus Deutschland eine Preissenkung von bis zu 6% angekündigt. Dies reicht angesichts der riesigen Gewinne der Konzerne aber bei weitem nicht aus, und so forderte die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), Claudia Kemfert bereits, die Energieversorger sollten mit wesentlich stärkeren Preissenkungen die Verbraucher entlasten. Wegen des starken Ölpreisrückgangs könnten die Gastarife im Durchschnitt “schon jetzt 20 Prozent niedriger sein”, sagte Kemfert in einem Interview. Nach dem Rekordwert von 147 Dollar pro Barrel im Juli notiert das Fass Rohöl mittlerweile wieder unter 70 Dollar.

Wenn die Verbraucher bei den Energiepreisen zeitnah auch von Entlastungen profitieren können, werden die zusätzlich frei werdenden Mittel zumeist in den Konsum gesteckt! Dies ist bestimmt wirkungsvoller, als ein Konjunkturpaket aus Berlin!

Helfen Sie uns und Ihrem Geldbeutel, sprechen Sie die Westfalica noch heute auf Preissenkungen an!

Gaskunden setzen Versorger unter Druck

31. Oktober 2008

Nach Ansicht des Rechtsanwaltes Stefan Ott aus Bad Oeynhausen, der den Verein Gaspreis runter Westfalen e. V  berät, sind die Preiserhöhungen der Westfalica GmbH seit dem 1.11.2004 in den Tarifen Midi und Maxi unwirksam. Laut der jüngsten Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes ist eine Preiserhöhung bei Sonderkunden nur dann zulässig, wenn zwischen den Parteien wirksam eine Preisänderungsklausel vereinbart worden ist.

Der Kartellsenat hatte in dem Streitfall die Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel festgestellt und durch Vertragsauslegung ermittelt, dass ohne eine solche Klausel der vertraglich vereinbarte Gaspreis seine Gültigkeit behalte. Für den Versorger sei es zumutbar, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist die Preisänderung durch Kündigung des Vertrages durchzusetzen. Laut Rechtsanwalt Ott ist das Ergebnis dieser Rechtsprechung auf die Verträge der Westfalica mit ihren Sonderkunden übertragbar. Im Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall beinhalten die Allgemeinen Bedingungen für Sonderkunden der Westfalica allerdings keine unwirksame Preisänderungsklausel,  sondern gar keine Preisänderungsklausel.

Laut Rechtsanwalt Ott  komme es aber nicht darauf an, ob gar keine oder eine unwirksame Preisänderungsklausel vorläge. In beiden Fällen bestehe eine Regelungslücke, die der BGH nicht durch die Anwendung gesetzlicher Vorschriften, sondern durch Vertragsauslegung geschlossen habe. Deswegen  komme es in der Auseinandersetzung zwischen dem Versorger und den Gaspreisgegnern nicht mehr nur darauf an, ob die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit überzogen oder nach billigem Ermessen erfolgten. Zumindest für die Kunden in den Tarifen Midi und Maxi haben sich mit dieser Rechtsprechung die Erfolgsaussichten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Westfalica GmbH erheblich erhöht. Dies gilt sowohl für die Kunden, die alle Preiserhöhungen bezahlt haben und jetzt ihr Geld zurück haben möchten, als auch für die Kunden, die auf die Preiserhöhungen mit Widerspruch und Zahlungsverweigerung reagiert haben.

Energiekosten: Schluss mit der Abzockerei!

21. Oktober 2008

Von den derzeit deutlich fallenden Kosten für Rohöl profitieren nur die Verbraucher, die mit Heizöl heizen. Die Gaspreise jedoch sollen noch im November weiter steigen, denn bundesweit sind noch immer viele Preiserhöhungen geplant.

Die Energieversorger nehmen mit, was geht! Wie an den Tankstellen auch, geht es immer schneller und weiter nach oben, jedoch nur selten und sehr verzögert nach unten. Machen Sie Schluss mit derartiger Abzocke! Wehren Sie sich! Wer den vollen Preis zahlt, zieht den Kürzeren! Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht gegenüber dem Versorger.

Wer sich nicht traut, gegen den willkürlich von der Westfalica vorgegebenen Preis zu protestieren, sollte uns fragen, ob sich nicht mit einem Wechsel bares Geld sparen lässt! Wie beraten immer neutral und suchen die beste Lösung für die Verbraucher. Nur der Druck vieler Verbraucher veranlasst die Konzerne zu Zugeständnissen. (siehe Rückzahlung Eon)

Niemand darf Ihnen den Gashahn abdrehen, wenn Sie korrekt gegen die viel zu hohen Preise vorgehen. Nutzen Sie unser Wissen und werden Sie Mitglied!

Aktuelle Pressemitteilung

12. September 2008

Lange Zeit herrschte Ruhe in der Auseinandersetzung zwischen dem Gasversorger Westfalica und den Kunden, die die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit nicht akzeptiert haben. Doch jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die Westfalica droht in ihrem aktuellen Mahnschreiben mit der Einleitung gerichtlicher Schritte, wenn bis zum 19.9.2008 die säumigen Kunden nicht den geforderten Gaspreis bezahlen würden. Der Verein Gaspreis runter Westfalen e. V. begrüßt diese Ankündigung.
Wilfried Lenger: “Im Gerichtsverfahren muss die Westfalica ihre Kalkulation offen legen. Darauf warten wir schon lange.”

Das Gericht hat zu prüfen, ob die Gaspreiserhöhungen angemessen sind, ob also die Westfalica lediglich die gestiegenen Einkaufspreise an ihre Kunden weitergegeben oder ob sie im Zuge der Preiserhöhungen auch ihre Gewinnmarge erhöht hat. Sollte dies der Fall sein, wird die Westfalica den Prozess verlieren. Wurden lediglich die Preiserhöhungen weitergegeben, müssen die säumigen Kunden zahlen. Die Westfalica verweist in ihrem Schreiben auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, dass die Klage eines Gaspreisgegners gegen eine Schwestergesellschaft der Westfalica aus Duisburg abgewiesen hatte. Rechtsanwalt Stefan Ott aus Bad Oeynhausen, der den Verein der Gaspreisgegner berät, misst diesem Urteil allerdings keine Bedeutung zu. Zum einen sei nur die Situation vor Ort relevant. Wie der Versorger in Duisburg kalkuliere stehe hier nicht zur Debatte. Zum anderen sei die Richtigkeit der vom Versorger vorgelegten Wirtschaftlichkeitstestate in diesem Prozess nicht angezweifelt worden. Das Vorstandsmitglied des Vereins der Gaspreisgegner, Friedhelm Bartelsheimer, weiß, dass dies hier nicht so laufen wird: “Unsere Vereinskasse ist gefüllt. Wir werden eigene Sachverständige beauftragen, die die Kalkulation der Westfalica kritisch prüfen werden.”

Bemerkenswert sei, dass die Westfalica die Kürzungen der Gaspreisgegner aus dem Jahr 2004 habe verjähren lassen und nach dem Kenntnisstand des Vereins die Forderungen aus dem Jahr 2005 nicht Gegenstand der Mahnschreiben sein. Für das Vorstandsmitglied, Wilfried Lenger, käme dieses Verhalten einem Schuldanerkenntnis der Westfalica gleich:” Auf Zuruf werde ich keine Preiserhöhung mehr akzeptieren. Die Westfalica soll endlich ihre Kalkulation offen legen.” Wenn die Kalkulation der Westfalica angemessen wäre, wieso verzichtet sie dann auf die Geltendmachung der Forderungen aus dem Jahr 2005, fragen sich nicht nur die Vereinsmitglieder.